AufgabeEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (wirtschaftlich)

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Betzel
Sachbearbeiterin
09371 501-23209371 50179-203E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Weitere Informationen und Ihren wohnortbezogenen Ansprechpartner finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten:

Die im Rahmen der Eingliederungshilfe entstehenden Kosten werden vom örtlichen Jugendhilfeträger (Landratsamt Miltenberg) übernommen.

Kostenbeteiligung:
Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe durch einen Kostenbeitrag herangezogen, wenn die Hilfe durch geeignete Pflegepersonen sowie in Einrichtungen über Tag und Nacht und sonstigen Wohnformen geleistet wird (§ 91 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB VIII).

Hinweis:
Der Kindergeldberechtigte hat mindestens einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten! (§ 94 Abs. 3 SGB VIII)

Erfolgt die Eingliederungshilfe in Tageseinrichtungen und anderen teilstationären Einrichtungen, werden die Eltern zu den Kosten der Hilfe herangezogen, sofern sie mit dem Kind beziehungsweise Jugendlichen zusammen leben (§ 91 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII).

Wird die Eingliederungshilfe in ambulanter Form gewährt, erfolgt keine Kostenbeteiligung.

Formulare:

Rechtsvorschriften:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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